Username
Passwort
Passwort vergessen?
JETZT GRATIS Registrieren!
Jul
9.

Im Rahmen der Bildungskarenz können Sie sich für 3 bis 12 Monate von ihrer Arbeit freistellen lassen um sich weiter zu bilden. In diesem Zeitraum bekommen Sie vom Arbeitsmarktservice eine finanzielle Unterstützung für ihre Bildung in derselben Höhe wie ihr Arbeitslosengeldanspruch wäre. Der Mindestbetrag liegt bei 435,90 Euro pro Monat (Stand Juli 2009).


Wie hoch ist die Zuverdienstgrenze während der Bildungskarenz?

Wer sich in Bildungskarenz befindet darf pro Monat 357,74 Euro dazu verdienen. Dieser Betrag entspricht der Geringfügigkeitsgrenze, welcher die Arbeitnehmer während dieser Zeit unterliegen.

Wer die Bildungskarenz bereits in den ersten 3 Monaten vorzeitig abbricht, muss das Weiterbildungsgeld an das Arbeitsmarktservice rückerstatten. Daher sollten bereits vor Antritt der Bildungskarenz alle Vor- und Nachteile gegeneinander aufgewogen werden um spätere unerwartete Entwicklungen zu vermeiden. Denn der Arbeitsaufwand für eine vorgeschriebene wöchentliche Mindestanzahl von 20 Bildungsstunden darf nicht unterschätz werden.

Mehr interessante Berichte im Finanzblog:

Bildungskarenz

Zuverdienstgrenze Pension

Geringfügigkeitsgrenze 2009 Informationen und Tipps

Zuverdienstgrenze Familienbeihilfe 2009

Zuverdienstgrenze in der Karenz 2009

Hinterlasse eine Antwort


Bei Problemen oder Fragen teilen Sie uns diese bitte HIER mit.
Copyright © 2008 - finon.info
alle Rechte vorbehalten.

Impressum
Finanzforum | Finanzblog | Finanzlexikon | Kredit |IBAN-Rechner | Kreditrechner | Währungsrechner | Versicherungen | Kreditkarten | Bausparen

Wichtiger Hinweis aus rechtlichen Gründen: Für die Informationen auf dieser Seite wird keine Haftung übernommen. Alle bereitgestellten Informationen sind ausschließlich Privatmeinungen der jeweiligen Autoren und können keines falls als Anregungen für bestimmte Handlungen verstanden werden.