Zuverdienstgrenze Bildungskarenz
Im Rahmen der Bildungskarenz können Sie sich für 3 bis 12 Monate von ihrer Arbeit freistellen lassen um sich weiter zu bilden. In diesem Zeitraum bekommen Sie vom Arbeitsmarktservice eine finanzielle Unterstützung für ihre Bildung in derselben Höhe wie ihr Arbeitslosengeldanspruch wäre. Der Mindestbetrag liegt bei 435,90 Euro pro Monat (Stand Juli 2009).
Wie hoch ist die Zuverdienstgrenze während der Bildungskarenz?
Wer sich in Bildungskarenz befindet darf pro Monat 357,74 Euro dazu verdienen. Dieser Betrag entspricht der Geringfügigkeitsgrenze, welcher die Arbeitnehmer während dieser Zeit unterliegen.
Wer die Bildungskarenz bereits in den ersten 3 Monaten vorzeitig abbricht, muss das Weiterbildungsgeld an das Arbeitsmarktservice rückerstatten. Daher sollten bereits vor Antritt der Bildungskarenz alle Vor- und Nachteile gegeneinander aufgewogen werden um spätere unerwartete Entwicklungen zu vermeiden. Denn der Arbeitsaufwand für eine vorgeschriebene wöchentliche Mindestanzahl von 20 Bildungsstunden darf nicht unterschätz werden.
