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lanu
Anmeldedatum: 09.09.2007 Beiträge: 29
| Verfasst am: 05.06.2008, 21:06 Titel: Erfahrungen mit Rechtsschutzversicherungen | |
| Hat jemand schon Erfahrungen mit Rechtsschutzversicherungen gemacht???
Es gibt ja die Möglichkeit bereits ab ca. 5,00 € im Monat eine Solche Versicherung zu haben.
Als Privatkunde sehe ich eigentlich nicht viel Sinn hinter einen Solchen Rechtsschutzversicherung. Für Firmen würde sich eine solche Versicherung schon besser eigenen.
Was denkt ihr darüber, ist so einen Versicherung auch für einen normlen Privatkunden brauchbar, wenn ja bitte auch mit einem kleinen Beispiel oder Erfahrungsbericht .
Danke | |
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knemec
Anmeldedatum: 14.03.2008 Beiträge: 88 Wohnort: Wien
| Verfasst am: 05.06.2008, 21:14 Titel: | |
| Sicher ergibt auch eine Rechtsschutzversicherung für einen Privatkunden einen Sinn, allerdings muss man seine Bedürfnisse dahin abklären, welche Module für ihn einen Sinn machen.
Eine Rechtsschutzversicherung soll die Rechtsanwaltkosten in einem Streitfall abdecken.
Beispiel: Mein Sohn hatte einen Mopedunfall bei dem der Gegner ihn rammte.
Der Unfall wurde von der Polizei aufgenommen, der Gegner behauptete aber bei seiner Versicherung mein Sohn sei IHM hineingefahren.
Darauf verweigerte die Versicherung die Auszahlung. Erst durch Einschaltung eines Anwaltes konnte die Sache bereinigt werden. Anwaltskosten: Euro 1500,--
Alles klar  | |
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lanu
Anmeldedatum: 09.09.2007 Beiträge: 29
| Verfasst am: 06.06.2008, 06:34 Titel: | |
| Das klingt einleuchtend, danke für dein Beispiel
Gibt es bei diesen Rechtsschutzversicherungen auch ein Limit von Fällen die man im Monat "vorbeibringen" bzw anbringen darf?
Ich glaube nämlich kaum das ich jeden zweiten Tag etwas vorbeibringen darf. | |
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knemec
Anmeldedatum: 14.03.2008 Beiträge: 88 Wohnort: Wien
| Verfasst am: 06.06.2008, 15:58 Titel: | |
| nun das Problem mit dem "Vorbeibringen" gilt für (fast) alle Versicherungen......
denn bei vielen Versicherungsverträgen und dies gilt auch für die RS-Versicherung KANN die Versicherung nach Leistung des Schadensfalles dich kündigen und das kann bereits nach dem 1. Schadensfall sein.
Auf der anderen Seite wirst du ja nicht jeden 2. Tag einen Autounfall haben. ggggggggggg | |
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lanu
Anmeldedatum: 09.09.2007 Beiträge: 29
| Verfasst am: 11.06.2008, 15:52 Titel: | |
| | knemec hat Folgendes geschrieben: | | Auf der anderen Seite wirst du ja nicht jeden 2. Tag einen Autounfall haben. ggggggggggg |
Ich versuche möglichst "nur" jeden dritten Tag einen Unfall zu haben
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Es ist zwar aus der Sicht von Rechtschutzversicherungen verständlich, wieso sie Kunden (bei zu vielen Fällen und finanziellen Belastungen) Kündigen
aber warum schließe ich dann eigentlich solch eine Rechtsschutzversicherung ab (aus der Sicht des Kunden)? Man kann sie dann leider nur in Notfällen gebrauchen
Ich hatte mir gedacht dass ich bei einfachen und kleinen Streitigkeiten (wie bei Nachbarschaftstreitigkeiten oder andere kleineren Delikten...) meine Rechtsschutzversicherung einschalten kann, aber wenn die mich nach meinem ersten oder zweiten Fall wieder kündigt ist das nicht besonders optimal. | |
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knemec
Anmeldedatum: 14.03.2008 Beiträge: 88 Wohnort: Wien
| Verfasst am: 11.06.2008, 19:14 Titel: | |
| nun eine Versicherung soll dazu dienen .....und dies gilt für ALLE Versicherungen ein GROSSES finanzielles Risiko abzufedern oder gar zu vermeiden.
Sie ist nicht dazu gedacht eine KLEINE Prämie einzuzahlen und dann eine GROSSE Leistung zu bekommen das kann ja auch gar nicht funktionieren denn woher soll denn das Geld kommen.
Es kommt bei der Versicherung auf den Schadensverlauf an, wenn du 300 Euro Prämie zahlst und im ersten Jahr gleich Rechtsanwaltskosten in Höhe von 30000 Euro benötigst ist die Wahrscheinlichkeit sehr gross dass die Versicherung dich kündigt weil sie kann sich dich nicht leisten. Wenn du die selbe Prämie zahlst und im ersten Jahr zwei Rechtsanwälte benötigst und nur 3000 Euro an Kosten benötigst wird die Wahrscheinlichkeit sehr gross sein, dass die Versicherung dich behält.
alles klar  | |
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metosato
Anmeldedatum: 23.02.2008 Beiträge: 21 Wohnort: Burgenland
| Verfasst am: 13.06.2008, 16:58 Titel: | |
| Wie schon erwähnt wurde sollte bei der Wahl der RS auf die verschiedenen Module geachtet werden. Man kann sich die RS auf den Leib schneidern doch Vorsicht!! Ich habe die Erfahrung gemacht, daß viele Leute glauben, mit einer Fahrzeugrechtschutz den gesamten Privatbereich abdecken können. Das meine ich aber nicht vorsätzlich - Sie wissen zwar, daß sie eine RS haben, doch wissen sie nicht mehr (oder hat es sie noch nie interessiert) welche Leistungen beinhaltet sind.
Noch etwas zur Berücksichtigung: Es wäre von Vorteil, wenn die RS bei einer eigenständigen Versicherungsanstalt ist. Es ist schon vorgekommen, daß z.B. ein Fahrzeuglenker mit seiner RS auf Schadenersatz wegen Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall geklagt hat, bzw. klagen wollte und der Unfallgegner hatte die Haftpflichtversicherung, welche für den Schaden aufkommen sollte, bei der selben Anstalt. Weiters beinhalten einige wenige RV auch den Versicherungsvertragsrechtschutz, welcher aber keinen Sinn macht, wenn die RS bei der selben Anstalt ist wie alle anderen Versicherungen wie z.B. Kfz, Eigenheim/Haushalt, Unfallversicherung, u.s.w... _________________ Alexander Mayer
Allgemeine Finanzierungsberatungs AG | |
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lanu
Anmeldedatum: 09.09.2007 Beiträge: 29
| Verfasst am: 16.06.2008, 13:30 Titel: | |
| Gut zu wissen kann ich nur sagen! Danke für deine Info
Ist das denn die generelle Regelung bei Unfällen, wenn zwei Unfallbeteiligte (Unfallverursacher und Unfallbeteiligter) einen Unfall bei ein und der selben Versicherung haben? | |
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philipp.etzler

Anmeldedatum: 08.01.2008 Beiträge: 160 Wohnort: Amstetten
| Verfasst am: 17.06.2008, 16:02 Titel: | |
| ...ein Interessenskonflikt ist immer schwierig zu beurteilen. Per Gesetz darf es keinen Untereschied ausmachen ob es diesen hier gibt oder nicht; die Praxis ist, wie immer, anders als am Papier.
mfg, Philipp | |
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metosato
Anmeldedatum: 23.02.2008 Beiträge: 21 Wohnort: Burgenland
| Verfasst am: 18.06.2008, 02:08 Titel: | |
| | lanu hat Folgendes geschrieben: | Gut zu wissen kann ich nur sagen! Danke für deine Info
Ist das denn die generelle Regelung bei Unfällen, wenn zwei Unfallbeteiligte (Unfallverursacher und Unfallbeteiligter) einen Unfall bei ein und der selben Versicherung haben? |
NEIN! so etwas wie eine "generelle Regelung" gibt es nicht. Jeder Unfall ist anders. Die Entscheidungen der Versicherungen sind ebenfalls von Fall zu Fall unterschiedlich, wahrscheinlich deshalb, weil die Sachverständigen bei den Anstalten auch immer wechseln.
Sollte ein Unfall passieren, wobei nur Sachschaden entstanden ist, so sollte die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers den Schaden des Anderen begleichen, bzw. zuerst prüfen, ob die Forderungen des Anderen gerechtfertigt sind und dann begleichen.
Sollten beide Unfallbeteiligten bei der selben Anstalt sein, so wird auch manchmal auf Teilschuld plädiert, damit erspart sich die Versicherungsanstalt den Sachverständigen, weil sie ja sowieso zahlen muß und es daher für die Versicherung unerheblich ist wer Schuld daran ist. Mit der Teilschuld holen sie sich aber die erhöhte Prämie, weil sie ja beide Unfallbeteiligten durch die Teilschuld um 3 Stufen hinaufstufen.
DieserSachverhalt ist zwar auch nicht die Regel, aber immerhin schon ein paar mal passiert.
mfG. Alex _________________ Alexander Mayer
Allgemeine Finanzierungsberatungs AG | |
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