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Finanzierungsarten / Kriterien

 

Finanzierungsarten / Kriterien

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RauchenwaldChristian



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BeitragVerfasst am: 15.12.2007, 00:32    Titel: Finanzierungsarten / Kriterien

@Finanzguru habe deine beiden Topics gelöscht, da es sich hierbei nicht wirklich um fachliche Informationen gehandelt hat.

Generell gibt es folgende Typen von Finanzierungen:

1.) Tilgungsdarlehen
2.) Endfällige-Finanzierung
3.) Fremdwährungskredit
4.) Dispositionskredit


Tilgungsdarlehen
Bei einem herkömmlichen Tilgungsdarlehen, wird eine monatliche Rate bezahlt, in der sowohl die Zinsen, als auch die Tilgung enthalten ist. Anfangs enthält die Rate mehr Zinsanteil und trägt weniger zu Reduktion der Gesamtschuld bei. Gegen Ende der Laufzeit jedoch ist ein Großteil der Rate jedoch für die Tilgung verantwortlich und nur mehr ein kleiner Teil für die laufenden Zinsen.

Endfällige-Finanzierung
Bei einer Endfälligen Finanzierung, erhält der Kreditgeber (z.B.: Bank) während der gesamten Laufzeit nur die Zinsen zurückbezahlt, so dass die Gesamtschuld bis zum letzten Tag aufrecht bleibt.
Parallel dazu wird ein Tilgungsträger angespart (z.B.: Dachfond) mit dem Ziel, am Ende der Laufzeit die Gesamtschuld zu begleichen.
Die monatliche Belastung ist im Vergleich zum Tilgungsdarlehen höher.
Der Tilgungsträger wird aus gesetzlichen Gründen mit maximal 4,5% p.a. hochgerechnet. Geht man allerdings davon aus, dass ein Dachfond im Schnitt 6% p.a. erwirtschaftet, so kann die Tilgung um einige Jahre früher erfolgen.
Endfällige Finanzierungen sind in Österreich im Regelfall nur im Bezug auf Immobilien (z.B.: Hausbau) ab einer Kreditsumme von € 50.000 möglich.

Fremdwährungsfinanzierung
Das Darlehen wird in einer anderen Währung aufgenommen (z.B.: Schweizer Franken, Yen, Tschechische Kronen,...). Man spekuliert durch Wechselkursschwankungen Gewinne zu erwirtschaften, und so effektiv weniger zurückzahlen zu müssen. Generell handelt es sich hierbei, bei längerer Laufzeit, je nach Finanzierungszweck um eine äusserst lukrative Finanzierungsform, da je nach Währung auch die monatliche Rate geringer ist.

Dispositionskredit
Hierbei handelt es sich um die Möglichkeit das Konto bis zu einer gewissen Summe zu überziehen. Je nach Bank und Vereinbarung kann diese Variante einem Tilgungsdarlehen gleichgestellt werden, bzw. als endloser Kredit angesehen werden. Diese Art des Kredites wird oft dann vergeben, wenn die Bonität des Kunden einen "normalen" Kredit nicht zulässt.


Kriterien für eine Finanzierung

Generell ist die Bonität des Kunden sehr wichtig. Unter Bonität versteht man die Kreditwürdigkeit, dh. wie hoch ist das Risiko, dass das Geld nicht mehr zurückgezahlt wird. In Österreich wird die Bonität meist anhand des KSV1870 (Kreditschutzverband von 1870) überprüft. In Deutschland ist hierfür die SCHUFA zuständig.
Ein weiterer entscheidender Punkt sind vorhandene Sicherheiten, so wird zum Beispiel eine Immobilie oder andere Wertvolle besitze von der Bank für die Dauer des Kredits verpfändet, und gehen im schlimmsten Fall ins Eigentum der Bank über.


Wie immer gilt, sollte jemand der Meinung sein ich irre mich, dann soll er mich bitte eines besseren belehren, und für Fragen stehe ich jederzeit zur Verfügung.
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der_finanzierer



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BeitragVerfasst am: 08.02.2008, 23:17    Titel:

Der Tilgungsträger wird aus gesetzlichen Gründen mit maximal 4,5% p.a. hochgerechnet.

In welchem Gesetz steht das???

Geht man allerdings davon aus, dass ein Dachfond im Schnitt 6% p.a. erwirtschaftet, so kann die Tilgung um einige Jahre früher erfolgen.

Und wenn er nicht 6 % oder nichtmal die angenommene Performance erreicht, dann kann dem Kunden eine Nachforderung ins Haus stehen.

Ein weiterer entscheidender Punkt sind vorhandene Sicherheiten, so wird zum Beispiel eine Immobilie oder andere Wertvolle besitze von der Bank für die Dauer des Kredits verpfändet, und gehen im schlimmsten Fall ins Eigentum der Bank über.

Entscheidender als die Kreditwürdigkeit ist die Kreditfähigkeit, d.h. kann sich der Kunde die Rückzahlung überhaupt leisten. Da nützen alle Sicherheiten nix, wenn sich der Kunde die Pauschalraten bzw. bei einem endfälligen Kredit die Summe aus Zinsrate und Tilgungsträger nicht leisten kann.
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philipp.etzler



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BeitragVerfasst am: 12.02.2008, 13:07    Titel:

*zustimmendes Nicken*

immer wichtig bei einer endfälligen Finanzierung ist das Kapital zum Laufzeitende zurückzahlen zu können; was in der Regel mit 1.) der konservativen Hochrechnung mit 4,5%
und 2.) einer 20-30% Überdeckung des Tilgungskapitals zum Kreditbetrag nahezu sichergestellt wird.

mfg, Philipp
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metosato



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BeitragVerfasst am: 23.02.2008, 01:27    Titel:

der_finanzierer hat Folgendes geschrieben:
Der Tilgungsträger wird aus gesetzlichen Gründen mit maximal 4,5% p.a. hochgerechnet.

In welchem Gesetz steht das???

Geht man allerdings davon aus, dass ein Dachfond im Schnitt 6% p.a. erwirtschaftet, so kann die Tilgung um einige Jahre früher erfolgen.

Und wenn er nicht 6 % oder nichtmal die angenommene Performance erreicht, dann kann dem Kunden eine Nachforderung ins Haus stehen.

Ein weiterer entscheidender Punkt sind vorhandene Sicherheiten, so wird zum Beispiel eine Immobilie oder andere Wertvolle besitze von der Bank für die Dauer des Kredits verpfändet, und gehen im schlimmsten Fall ins Eigentum der Bank über.

Entscheidender als die Kreditwürdigkeit ist die Kreditfähigkeit, d.h. kann sich der Kunde die Rückzahlung überhaupt leisten. Da nützen alle Sicherheiten nix, wenn sich der Kunde die Pauschalraten bzw. bei einem endfälligen Kredit die Summe aus Zinsrate und Tilgungsträger nicht leisten kann.



In welchem Gesetz steht das???

Die Banken akzeptieren nicht jede Lebensversicherung oder ähnliches als Tilgungsträger. Die Berechnung des Tilgungsträgers erfolgt mit 4,5% netto, d.h. würde ein TT unterhalb der 4,5% wirtschaften, dann würde er von der Bank nicht angenommen. Dies ist in den Richtlinien der jeweiligen Banken fixiert.


Und wenn er nicht 6 % oder nichtmal die angenommene Performance erreicht, dann kann dem Kunden eine Nachforderung ins Haus stehen.

Wenn der TT die errechnete Performance nicht erreicht, meldet sich die Bank beim Kunden um eben solche Nachforderungen hintanzustellen. Somit hat der Kunde die Möglichkeit rechtzeitig zu reagieren.


Entscheidender als die Kreditwürdigkeit ist die Kreditfähigkeit, d.h. kann sich der Kunde die Rückzahlung überhaupt leisten. Da nützen alle Sicherheiten nix, wenn sich der Kunde die Pauschalraten bzw. bei einem endfälligen Kredit die Summe aus Zinsrate und Tilgungsträger nicht leisten kann.

Um einen Kredit zu bekommen ist ein intensives Beratungsgespräch erforderlich. Es werden dazu auch die notwendigen Informationen vom Kunden eingeholt. Die sogenannte Haushaltsrechnung ist obligatorisch und sollte diese negativ ausfallen ist der Kunde nicht kreditwürdig bzw. nicht in dieser Höhe.
Den Banken liegt überhaupt nichts daran, wenn der Kunde die Raten nicht oder nicht mehr begleichen kann. Es wäre für eine Bank ein sehr schlechtes Image, überhaupt in der ländlichen Gegend, wenn sie den Kredit fällig stellen müsste, bzw. das Haus verkaufen müsste.
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Alexander Mayer
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philipp.etzler



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BeitragVerfasst am: 26.02.2008, 15:18    Titel:

metosato hat Folgendes geschrieben:

In welchem Gesetz steht das???

Die Banken akzeptieren nicht jede Lebensversicherung oder ähnliches als Tilgungsträger. Die Berechnung des Tilgungsträgers erfolgt mit 4,5% netto, d.h. würde ein TT unterhalb der 4,5% wirtschaften, dann würde er von der Bank nicht angenommen. Dies ist in den Richtlinien der jeweiligen Banken fixiert.


Und wenn er nicht 6 % oder nichtmal die angenommene Performance erreicht, dann kann dem Kunden eine Nachforderung ins Haus stehen.


@metosato:
Wie soll denn die Bank im vorhinein wissen wie hoch der Ertrag des Tilgungsträgers in Zukunft sein wird??

zum zweiten stelle ich mir die Frage wie du auf den Ertrag von 6% kommst. Ist dieser aus deiner Sicht finanzmathematisch oder arithmetisch?
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metosato



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BeitragVerfasst am: 27.02.2008, 21:31    Titel:

@ philipp.etzler:

die bank weiß natürlich nicht im vorhinein, wieviel % der Tilgungsträger erwirtschaftet. Wie soll sie auch, das kann niemand voraussehen. Was ich damit meinte war, dass die Banken eine Liste haben, wo viele Lebensversicherungen, Fonds von verschiedenen Anstalten drauf sind, die dem Risiko entsprechen. Diese LV´s und Fonds wurden von den jeweiligen Banken überprüft und unter die Lupe genommen. Würde jetzt beispielsweise ein Vertriebspartner eine Finanzierung einreichen und als Tilgungsträger einen Vertrag bei einer Anstalt welche nicht auf der Liste steht vorlegen, so wird dieser nicht akzeptiert.

6% Performance meinte ich natürlich brutto. Bei den Berechnungen über die gesamte Laufzeit wird meistens mit 4, 6 und 8% Performance berechnet. die Ergebnisse in der 6% Spalte sind ausschlaggebend, weil sie eigentlich 4,5% netto entsprechen.
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philipp.etzler



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BeitragVerfasst am: 28.02.2008, 20:17    Titel:

Vorsicht!!!!!

die Banken rechnen mit einem Zins (Edit: Rendite) von 4,5%, was du hier ansprichst ist eine Nettoperformance von 4,5 Prozent. Zwischen diesen beiden sollte man insoweit differieren, das der Zinseszinseffekt in der Performance nicht vorhanden ist. Das heißt je länger die Laufzeit, desto größer der Unterschied zwischen Performance und Zins!!!!
(Eine genaues Berechnungsbeispiel folgt)

mfg, Philipp


Zuletzt bearbeitet von philipp.etzler am 02.03.2008, 15:18, insgesamt einmal bearbeitet
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philipp.etzler



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BeitragVerfasst am: 02.03.2008, 12:28    Titel:

Beispiel: man hat ein Anfangskapital von 100000€ das man in einen Fond mit durschn. 6% Nettoperformance auf 20 Jahre veranlagt. Das ergibt ein Endkapital von 220000€.

Rechnet man nun dieses mit der Formel für den Zinsezins aus so erhält man eine Nettoverzinsung von: 4,021% netto (Edit: zb. Sparbuch)

mfg, Philipp


Zuletzt bearbeitet von philipp.etzler am 03.03.2008, 09:44, insgesamt einmal bearbeitet
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RauchenwaldChristian



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BeitragVerfasst am: 02.03.2008, 12:40    Titel:

philipp.etzler hat Folgendes geschrieben:
Beispiel: man hat ein Anfangskapital von 100000€ das man in einen Fond mit durschn. 6% Nettoperformance auf 20 Jahre veranlagt. Das ergibt ein Endkapital von 220000€.

Rechnet man nun dieses mit der Formel für den Zinsezins aus so erhält man eine Nettoverzinsung von: 4,021% netto.

mfg, Philipp


Ich weis zwar nicht wie du auf die 4% kommst, aber € 100 000,00 auf 20 Jahre bei 6% ergeben bei mir ein Endkapital von € 320 713,55.
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philipp.etzler



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BeitragVerfasst am: 02.03.2008, 14:07    Titel:

Hallo Christian;

hat ein Fond einen Zinseszinseffekt?

mfg, Philipp
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RauchenwaldChristian



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BeitragVerfasst am: 02.03.2008, 14:14    Titel:

Ein thesaurierender Fond, bei dem die Erträge im Fond bleiben, ja. (Sofern wie bei den Produkte die von der E&S vertrieben werden, die Erträge zum Netto Preis wiederveranlagt werden)

Smile
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philipp.etzler



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BeitragVerfasst am: 02.03.2008, 15:28    Titel:

Fachartikel zum Thema (link weiter unten):

Wer einen Fonds über mehrere Jahre besitzt, möchte möglicherweise dessen Wertentwicklung mit einer festverzinslichen Anlage vergleichen. Wenn er nun die Wertentwicklung durch die Zahl der Jahre teilt, ist das Ergebnis nicht mit der Zinsanlage zu vergleichen, weil der Zinseszins-Effekt fehlt.

Ein Beispiel verdeutlicht den Unterschied. Ein Fonds hat seinen Wert über zehn Jahre verdoppelt. Die Alternative zum Fondskauf war der Erwerb einer Anleihe mit zehn Jahren Laufzeit und acht Prozent Verzinsung im Jahr.

Der Fonds kommt insgesamt auf eine Wertentwicklung von 100 Prozent. Die durchschnittliche jährliche Wertentwicklung beträgt also zehn Prozent (100 Prozent geteilt durch zehn Jahre). Hat sich also der Fondskauf gelohnt?

Nein! Die Rendite des Fonds beträgt nur 7,18 Prozent pro Jahr (die Berechnung ist nur mit einem speziellen Taschenrechner oder einem guten Kalkulationsprogramm möglich). Die Differenz zur durchschnittlichen jährlichen Wertentwicklung ist durch den Zinseszins entstanden. Die Zinsanlage wäre also mit ihren acht Prozent im Jahr die bessere Alternative gewesen.

http://fonds.spiegel.de/investabc/4.asp?cobrand=Spiegel

Ich hoffe dir damit geholfen zu haben (diese Thematik ist bei uns in NÖ ein wesentlicher Bestandteil der Vermögensberaterprüfung)

mfg Philipp
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dr_l33d



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BeitragVerfasst am: 24.04.2008, 11:56    Titel:

Ich mach viele Finanzierungen mit einem HVT Plan, einer FLV als Tilgungsträger und das ganze finanzieren in Schweizer Franken!

Ich denke das is ne gute möglichkeit für einen endfälligen Kredit!!!
ps: 4,5 % wird zur berechnung hergenommen weil dieser zinssatz von der Bank angenommen wird und zwar ist dies der "schlechteste" Fall, da gute Aktienfonds in dieser Laufzeit in der Vergangenheit > 10% gemacht haben. D.h. entweder Kredit früher zurückzahlen oder so klug sein und bis Ende zahlen und durch Zinseszinseffekt ein "Vermögen" für die Pension zu sparen!

MfG
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