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FMA Finanzmarktaufsicht

Allgemeine Fragen zu/r Finanzdienstleistung/en

Moderator: philipp.etzler

FMA Finanzmarktaufsicht

Beitragvon Finanzguru » 30.08.2007, 07:32

Hallo!

KAnn mir jemand sagen ob das stimmt, dass die Finanzmarktaufsicht alle MLM Unternehmen überwacht ?!

Danke schon im voraus.

ciao
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Beitragvon maiky » 31.08.2007, 07:10

Hallo!

Also kurz gesagt...

Das Hauptaugenmerk der Finanzmarktaufsicht (FMA) lieg darin, den Verbraucher-, Anleger- und Gläubiger zu schützen.

Mfg
maiky
 
Beiträge: 28
Registriert: 28.08.2007, 04:46

Beitragvon Finanzguru » 08.11.2007, 06:12

Also wie oben schon erwähnt, sind die Aufgaben der Finanzmarktaufsicht (FMA) unter anderem der Verbraucher-, Anleger- und Gläubigerschutz.
Dabei überprüfen sie die gesetzliche Einhaltung der Regeln von Institutionen wie Banken, Versicherungen, Pensionskassen und natürlich auch den Wertpapierdienstleistungsunternehmen (Finanzdienstleister). Sollte es dabei zu problemen mit einer der oben genannten institutionen kommen, hat die Finanzmarktaufsicht immer etwas dabei mit zu reden.

Die Bankenaufsicht überprüft die Behördlichen Aufgaben und Befugnisse, die im Bankengesetz festgehalten sind.Weiters wird die Konzessionierung von den verschiedenen Kreditinstituten, die Aufsicht von Finanz- und Kreditinstititutionen, Veranlagungsgemeinschaft, Analysen, Meldewesen etc... durchgeführt.

Der Versicherungsaufsicht und Pensionskassenaufsicht betrifft die Einhaltung der Aufgaben und der Befugnisse des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Bei der Versicherungsaufsicht und Pensionskassenaufsicht werden weiters sämtliche Aktivitäten von den Versicherungsgesellschafte und Pensionskasse überwacht. Die Spezifische Rechtsentwicklung und Konzessionsangelegenheiten in den beiden jeweiligen bereichen ist natürlich auch dabei eingebunden.

Bei der Börsen und Wertpapieraufsicht wird die Meldepflicht der Kreditinstitiute, Marktaufsicht und Börsenaufsicht, Emittentenaufsicht, Konzessionierungen von Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WPDLU) etc... überpüft. Aber auch Überprüfungen die in den Wertpapierbereichen die in zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt oder der Bundespolizeidirektion, Staatsanwaltschaft, Gericht oder Behörde geschehen.


Genaueres kann hiernachgelesen werden


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