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Bei einem Aufzinsungspapier erfolgt die Auszahlung der Zinsen nicht innerhalb der Laufzeit, sondern erst gesamt am Ende der Laufzeit. Hiermit sind steuerliche Vorteile verbunden, da die Zinsen nur einmal und nicht für jedes Jahr zu versteuern sind. Überdies hinaus genießt der Anleger den Vorteil, nicht nur Zinsen, sondern auch Zinseszinsen zu erhalten. Der jeweilige Zinssatz, mit dem die Zinsen berechnet werden, wird bereits bei der Emission der Aufzinsungspapiere festgesetzt und bleibt üblicherweise über die ganze Laufzeit gleich.
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