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Unter der Bardividende versteht man den Auszahlungsbetrag, den der Aktionär tatsächlich von einem emittierenden Unternehmen für seine Anteile erhält. Damit ist also der Nettobetrag gemeint, der nach Abzug der Körperschaftssteuer, die das Unternehmen abführen muss übrig bleibt und an die Aktionäre ausgeschüttet wird. Manchmal spricht man auch von Nettodividende. Wichtig für die Berechnung der Bardividende ist somit die Bruttodividende und die Höhe der Körperschaftssteuer, die von der Bruttodividende abgezogen wird.
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