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Die Börsenaufsichtsbehörde hat die Aufsicht über die Börse und den Börsenhandel und sorgt für die Einhaltung der Vorschriften und Gesetze des Börsengesetzes. Überdies hinaus sorgt sie für den reibungslosen Ablauf des Börsenhandels und der Abwicklung der Börsengeschäfte. Die Börsenaufsichtsbehörde kann Weisungen an die Handelsüberwachungsstelle geben, um den Handel zu überwachen. Die Marktteilnehmer an der Börse sind verpflichtet, der Börsenaufsichtsbehörde Auskunft zu erteilen und Prüfungen nicht zu behindern. Die Börsenaufsichtsbehörde kann auch Anordnungen aussprechen und Regelungen einführen, um die Durchführung des ordnungsgemäßen Börsenhandels zu unterstützen.
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