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Unter der Bruttodividende versteht man die Dividende, jedoch vor Abzug der Körperschaftssteuer. Die Bruttodividende wird bei der Hauptversammlung festgelegt. Eigentümer von Wertpapieren des jeweiligen Unternehmens erhalten im Zuge der Gewinnausschüttung die Bruttodividende vermindert um die Körperschaftssteuer, die das Unternehmen vorher abführt. Der übrig bleibende Betrag, den der Aktionär tatsächlich erhält, wird Nettodividende oder Bardividende genannt. Für den Aktionär ist also nicht unbedingt die Bruttodividende, sondern eher die Netto- oder Bardividende wirklich interessant.
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