Broker bzw. Makler oder Agenten für Wertpapiere heben eine Gebühr für die Vermittlung von Wertpapieren an der Börse ein. Diese Gebühr wird als Courtage bezeichnet. An der deutschen Börse werden bei der Vermittlung von Aktien und Bezugspapieren 0,06 Prozent und beim Ankauf oder Verkauf von festverzinslichen Wertpapieren 0,075 Prozent Courtage vom Kauf- bzw. Verkaufswert verrechnet. Auch bei der Vermittlung von Waren, Devisen oder Immobilien wird die Gebühr des Vermittlungsagenten oft als Courtage bezeichnet.
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