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Versicherungsgesellschaften müssen immer über liquide Mittel verfügen, um Versicherungsleistungen tätigen bzw. ausfolgen zu können und im Versicherungsvertrag vertraglich geregelte Beträge an den Versicherten auszahlen zu können, wenn der Versicherungsfall eintritt und der Versicherte Anspruch auf die Leistung hat. Dazu bilden die Versicherungsgesellschaften entsprechende Deckungsrückstellungen. Das Bilden solcher Rückstellungen wird dem Versicherer vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Hier gibt es auch Vorschriften zur Höhe der Deckungsrückstellung, da diese in einem entsprechenden Verhältnis zur Versicherungsgesamtsumme stehen muss, damit immer genügend Kapital vorhanden ist.
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