Unter den Begriff der Einlagensicherung fallen alle Maßnahmen, die dazu dienen, die Spareinlagen von Bankkunden zu sichern, falls das jeweilige Finanzinstitut Insolvenz anmelden sollte. Bis zu einem bestimmten Ausmaß sind diese Einlagensicherungen gesetzlich vorgeschrieben. Darüber hinaus tätigen viele Institute aber auch noch zusätzliche Maßnahmen, um die Gelder ihrer Kunden zu schützen. Einerseits müssen die Banken immer bestimmte Geldbeträge in Reserve haben, um auch im Insolvenzfall Auszahlungen tätigen zu können, andererseits schließen Banken untereinander aber auch Haftungsgarantien ab oder legen entsprechende Fonds an.
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