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Die Erbschaftsgebühr fällt an, wenn das Konto eines Verstorbenen aufgelöst wird bzw. an dessen Erben übertragen wird. Die Erbschaftsgebühr richtet sich in der Regel nach der Art des Kontos und der Höhe des Guthabens. Die Gebühr wird von der jeweiligen Bank verrechnet und zur Abdeckung der im Zuge der Übertragung anfallenden Abwicklungskosten verwendet. Schon öfters haben einige Banken hier Gebühren verrechnet, die weit über die tatsächlichen Kosten der Abwicklung hinaus gegangen sind. Nachdem einige Beschwerden diesbezüglich eingelangt sind, schritt die Finanzdienstleistungsbehörde jedoch ein.
Siehe Aufhebungsentgelt, Bankgebuehren, Vorfaelligkeits Entschaedigung.

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