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Ersatzsicherheiten sind Sicherheiten, die von Kreditinstituten häufig zusätzlich oder anstatt der herkömmlichen Sicherheiten bei Krediten wie Bürgschaften oder Hypotheken verlangt werden, da die normalen Sicherheiten oft nicht als ausreichend bewertet werden. Die Ersatzsicherheiten setzen sich oft aus Verpfändungen diverser Werte zusammen, die bisher als solche eher unüblich waren. Hierzu können beispielsweise Anteile einer Gesellschaft verpfändet werden, aber auch verschiedene Rechte an Sachen oder Patente sowie auch unverbriefte Aktien oder aber auch Erbrechte des betreffenden Kreditnehmers.
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