Finanzonline
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Ein sehr großer Vorteil der Onlineerklärung ist die Möglichkeit alles unverbindlich und sofort Vorberechnen zu lassen! Voraussetzung für die Arbeitnehmerveranlagung, Einkommenssteuererklärung oder Umsatzsteuerklärung ist der Jahreslohnzettel. Der Jahreslohnzettel wird immer vom Arbeitgeber an das Finanzamt weitergeben. Erreichbar ist der Finanzonlinedienst unter https://finanzonline.bmf.gv.at
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