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Geldmarkt

Der Geldmarkt gehört wie der Kapitalmarkt und der Kreditmarkt zum Finanzmarkt. Auf ihm handeln die Teilnehmer mit Bargeld. Er ist darum entstanden, da Banken von den Zentralbanken nur eine bestimmte Menge an Bargeld bekommen haben.

Wenn eine Bank einen höheren Betrag an Bargeld besitzt, als ihr zugeteilt wurde, leiht sie den Überschuss wiederum einer anderen Bank. Diese Guthaben von den Zentralbanken gibt es als Tagesgeld, Monatsgeld oder Dreimonatsgeld mit vereinbarter Laufzeit, vereinbarter Kündigungsfrist und keiner bestimmten Laufzeit, aber auch als Schatzwechsel oder nicht verzinsliche Schatzanweisungen.

Gesellschaften wie Geschäftsbanken unter sich, die Europäische Zentralbank (EZB) und in Deutschland die Deutsche Bundesbank nehmen am Geldmarkt teil. Die Zinsen am Geldmarkt (Geldmarktsätze) bestimmen zum Großteil die Zinsen, zu denen die Zentralbank den Kreditinstituten Zahlungsfähigkeit garantieren. Forderungen, die auf dem Geldmarkt ausstehen, werden laut Geldmengendefinition M 1 oder M 2 zugeteilt. Geldanlagen, die eine längere Laufzeit haben, werden der Menge M 3 zugeteilt und damit gehören sie nicht mehr zu den Geldmarktforderungen.