Bei einem Hypothekarkredit wird die Hypothek für das jeweilige Grundstück in das Grundbuch eingetragen. Wird das betreffende Darlehen zur Gänze zurück gezahlt oder können andere Sicherheiten angeboten werden, sodass die Hypothek nicht mehr notwendig ist, muss eine Grundbuchaustragung erfolgen, damit der Darlehensgeber keine Ansprüche auf das Grundstück mehr geltend machen kann. Die Austragung aus dem Grundbuch sollte bei einem Notar erfolgen, damit sie auch tatsächlich gültig ist. In der Regel fällt eine Gebühr für die Grundbuchaustragung an, auch, wenn sie nicht über einen Notar durchgeführt wird.
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