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Die Hauptversammlung gehört zur Organisationsstruktur einer Aktiengesellschaft, wie sie im Gesellschaftsrecht vorgeschrieben wird. Eine Aktiengesellschaft muss somit eine Hauptversammlung einrichten. Die Hauptversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt, wobei alle Aktionäre des Unternehmens zur Teilnahme berechtigt sind. Hier wird der Aufsichtsrat gewählt und es werden Unternehmensentscheidungen getroffen. Hier hat jeder Aktionär ein Stimmrecht, dass entsprechend seinem Anteil am Unternehmen entspricht. Neben der ordentlichen Hauptversammlung kann auch eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen werden, wenn dringende Entscheidungen getroffen werden müssen.
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