Hypothek
Unter einer Hypothek versteht man die Belastung eines Grundstücks, die zur Sicherung einer Forderung dient und die dem Gläubiger das Recht einräumt, einen bestimmten Betrag aus dem Grundbesitz zu fordern. Er kann das Grundstück auch versteigern, wenn das Darlehen nicht bis zu einer bestimmten Frist an den Gläubiger zurückbezahlt wurde. Die Hypothek ist nur aufrecht, solange ein Kredit besteht und sie ist nicht höher als der Kredit. Im deutschen BGB ist es in §§ 1113 – 1190 geregelt.
