Hypothekenbank
- privatrechtlich Der Privatrechtliche Bereich beschäftigt sich im Großen und Ganzen, mit dem vergeben von Hypothekarkrediten und Kommunalkrediten. - öffentlichrechtlich Der Öffentlichrechtliche Bereich beschäftigt sich im Großen und Ganzen, mit allgemeinen Investitionen und Finanzierungen (zum Beispiel Immobilien oder Projekte). Grundsätzlich müssen die Privatrechtlichen Hypothekenbanken über ein Grundkapital von zumindest 4 Mill. Euro aufweisen. Rein rechtlich gesehen, unterliegen diese Art von Banken dem Hypothekenbankgesetz (HGB). Siehe auch Hypothekenbankgesetz, Finanzierung
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