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Die Indikatorbindung kann in Kreditverträgen vereinbart werden, um eine Grundlage für die Bemessung der Zinsen festzulegen. Als Indikator wird hierbei in der Regel der EURIBOR herangezogen, an den sich der Zinssatz für den Kredit dann orientiert. Der Zinssatz für den Kredit wird somit an den EURIBOR gebunden, wobei die Bank allerdings üblicherweise auch noch einen Aufschlag aufschlägt und diesen an den Kreditnehmer verrechnet. Bei Veränderungen des Indikators wird während der Laufzeit somit auch der Zinssatz für den Kredit entsprechend angepasst.
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