Username
Passwort
Passwort vergessen?
JETZT GRATIS Registrieren!
Suchen
Buchstabe A Buchstabe B Buchstabe C Buchstabe D Buchstabe E Buchstabe F Buchstabe G Buchstabe H Buchstabe I Buchstabe J Buchstabe K Buchstabe L Buchstabe M Buchstabe N Buchstabe O Buchstabe P Buchstabe Q Buchstabe R Buchstabe S Buchstabe T Buchstabe U Buchstabe V Buchstabe W Buchstabe X Buchstabe Y Buchstabe Z
Inhaberpapier
Begriffe mit I
 
IBAN
IBEX
Im Geld
Immobilienfonds
Index
Indexfonds
Indikator
Indikatorbindung
Industriekapital
Inflation
Inhaberpapier
Inhouse-Fonds
Initiator
Inkasso
Innenfinanzierung
Investmentfonds
Investor-Relations
IPO

Als Inhaberpapiere gelten Wertpapiere, die das Recht verbriefen, dass der Inhaber des Wertpapiers die jeweiligen Begünstigungen für sich nutzen und geltend machen kann bzw. über das Wertpapier verfügen kann. Dies bedeutet, dass der Besitzer des Wertpapiers, die mit dem Wertpapier verbrieften Rechte beim Schuldner einfordern kann. Der Schuldner muss nur dann nicht darauf eingehen, wenn er beweisen kann, dass derjenige, der das Inhaberpapier besitzt, nicht derjenige ist, der tatsächlich die Berechtigung besitzt. Inhaberaktien oder Inhaberschuldverschreibungen gelten als Inhaberpapiere.

Bewertung:
Bitte warten... Rating wird geladen...

 

 


Bei Problemen oder Fragen teilen Sie uns diese bitte HIER mit.

Copyright © 2008 - finon.info
alle Rechte vorbehalten.

Impressum
Finanzforum | Finanzblog | Finanzlexikon | IBAN-Rechner | Kreditrechner | Währungsrechner