Wenn ein Schuldner Forderungen offen hat, wird die Geltendmachung dieser Forderungen Inkasso genannt.
Dies erfolgt dann in Form eines Dritten, der dann an den Schuldner herantritt. Dabei werden bei Privatpersonen, wie auch bei Firmen kein Unterschied gemacht. Das Inkassobüro erhält einen Auftrag, bei einem Mandanten eine offene Forderung geltend zu machen und einzufordern, wobei der Auftraggeber der Inhaber der Forderung bleibt. Dieser nutzt diesen Dienst zur besseren Durchsetzung der Forderung.
Mit Inkasso wird der Einzug bereits fälliger Forderungen beschrieben. Ein Unternehmer, der einen Kunden hat, der beim Unternehmer noch offene Rechnungen hat, die aber bereit fällig wären, kann diese Rechnungen zum Inkasso an ein Inkassobüro weitergeben. Das Inkassobüro kümmert sich um die Eintreibung der Forderung und verlangt verrechnet dabei noch eine Gebühr. In der Regel schickt das Inkassobüro einige Mahnungen an den Kunden oder versucht zumindest eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Wenn der Kunde jedoch nicht zahlt, werden weitere, rechtliche Schritte gesetzt.
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