Junge-Aktie
Als junge Aktie bezeichnet man Aktien, die wegen einer Kapitalerhöhung von Aktiengesellschaften (AG) emittiert werden. Sie werden grundsätzlich im laufenden Geschäftsjahr ausgegeben und zuerst den Altaktionären angeboten. Diese haben ein Bezugsrecht auf die jungen Aktien, um durch deren Kauf den Prozentanteil am Unternehmensgrundkapital nach der Kapitalerhöhung unverändert zu erhalten. Nach der Aufnahme des Börsenhandels gelten junge Aktien gesondert als solche, bis sie nach der Dividendenzahlung (Gewinnausschüttung) als gleichberechtigt mit den alten Aktien gelten und somit von den Kurszetteln al junge Aktien gelöscht werden.
