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Die Finanzmarktaufsicht unterscheidet zwischen gewerblich tätigen Anlegern und Kleinanlegern. Kleinanleger sind in der Regel natürliche Personen, die ihr Geld am Kapitalmarkt anlegen, um für sich selbst einen Gewinn zu erwirtschaften, aber nicht beruflich am Kapitalmarkt tätig sind oder ihre Geschäfte auf dem Kapitalmarkt tätigen. Finanzdienstleistungsunternehmen, Investmentfondsgesellschaften und andere Unternehmen, deren Hauptgeschäft oder Nebengeschäft darin besteht Gewinne auf dem Finanzmarkt zu erzielen und unter Umständen auch für Dritte Kapital zu investieren zählen somit nicht zu den Kleinanlegern.

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