Für die meisten Berufsgruppen gibt es einen Kollektivvertrag, der von den Interessensvertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgearbeitet wurde. In diesem Vertrag sind wichtige Punkte zur Arbeitsvertragsgestaltung und zum Beschäftigungsverhältnis festgehalten, die von den Arbeitnehmern der jeweiligen Berufsgruppe, aber auch von deren Arbeitgebern strikt eingehalten werden müssen und nicht unter diesem Niveau liegen dürfen. Lediglich Aufbesserungen werden akzeptiert. Im Kollektivvertrag werden beispielsweise Arbeitszeiten, Mindestlöhne und Kündigungsfristen vereinbart, die von den Arbeitnehmern und Arbeitgebern berücksichtigt werden müssen.
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