Kommanditaktionaer
KGaA Eine Kommandit Gesellschaft (KG), deren Grundkapital aus Aktien besteht hat die Bezeichnung Kommandit Gesellschaft auf Aktien (KGaA). Gesellschafter einer KGaA, die am in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt sind, werden demnach als Kommanditaktionäre bezeichnet. Kommanditaktionaere haften nicht persönlich für Verbindlichkeiten einer KGaA sondern nur mit ihrer Einlage. Die Rechte eines Kommanditaktionars entsprechen dem eines Aktionärs einer normalen Aktiengesellschaft. |
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