Kommissionshandel
Unter Kommissionshandel versteht man Handelsgeschäfte im Auftrag Dritter, d.h. im eigenen Namen und auf fremde Rechnung. Meist sind das Geschäfte in Waren oder Wertpapieren im Finanzbereich bei Börsengeschäften von Banken, die im Auftrag der Kunden erledigt werden. Wenn Bankkunden ihrer Bank den Auftrag von Börsenordern erteilen, wickelt die Bank sie gemeinsam ab und rechnet sie für jeden einzelnen Kunden gesondert ab. Das Handelsgesetzbuch regelt unter § 383 Abs 1 HGB die Einzelheiten für Kommissionsgeschäfte.
