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Konsortium

Das Wort Konsortium stammt aus dem lateinischen. Wörtlich ins deutsche übersetzt heißt es „Schicksalsgenosse“. Ein Konsortium sind mehrere Banken oder Kaufleute, die rechtlich und wirtschaftlich selbstständig sind.
Geleitet wird ein Konsortium entweder von einem oder mehreren Konsortialführern. Das Konsortium ist für die Lösung von Finanzierungsaufgaben wie die Einführung von Aktien und die Anleihenplatzierung zuständig. Banken oder Kaufleute vereinigen sich dabei zum sogenannten Emissionskonsortium.
Ihre Aufgabe ist die Übernahme der Wertpapiere von Emittenten und die Platzierung auf dem Kapitalmarkt. Dadurch teilt sich das Risiko der Platzierung auf mehrere Organisationen auf.

Grundsätzlich kann man sagen, das man Konsortien meist im bankgeschäftlichen Bereich findet.

Beispiele für Konsortien sind im Bankenbereich, Emissionskonsortien sowie Kredit – und Finanzierungskonsortien und im Baugewerbe die ARGE (Arbeitsgemeinschaft) zur Durchführung von Großprojekten. Das bedeutet ein Vertrag zwischen Banken und Kaufleuten.

Es beschreibt eine Vereinbarung zwischen mindestens zwei rechtlich wie auch wirtschaftlich unabhängigen Unternehmen oder Personen.
Im Konsortialvertrag werden die gesamten Pflichten festgehalten. Wenn ein Auftraggeber nicht weiß, dass ein Konsortium dabei ist, wird es auch als stilles Konsortium bezeichnet. Sobald ein Konsortium das festgelegte Ziel erreicht hat, löst es sich auf.