Im Kreditwesengesetz (KWG) werden das Verhalten und die Konditionen geregelt, welche für die Vergabe von Krediten für Kreditnehmer und Kreditgeber gelten. Insbesondere Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsunternehmen sind an das Kreditwesengesetz gebunden. Das Kreditwesengesetz ermöglicht den Schutz der Gläubiger vor dem Risiko des Zahlungsausfalls und sorgt für das Funktionieren der Kreditvergabe. Im Kreditwesengesetz wird auch geregelt, welche Meldungen die Kredit vergebenden Unternehmen an die Bundesbank weiterleiten müssen und wie der Vorgang der die Kreditvergabe vor sich gehen muss. |
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