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Leasingvertrag

Der Leasingvertrag wird vor jedem Leasing eines Güters abgeschlossen. Der Leasingvertrag beinhaltet alle wichtigen Informationen die für das Leasing selbst nötig sind. In erster Linie einigen sich Kunde und Hersteller über alle Einzelheiten, betreffend des Investitionsgüters. Danach wird eine Leasinggesellschaft herangezogen, die eine Finanzierung für diesen Vertrag bereitstellt. Wenn die Leasinggesellschaft mit allen Vertragsbedingungen einverstanden ist, erwirbt diese dann denn gewünschten Leasinggüter. Dieses erworbene Leasinggut wird zeitlich vom Kunden auf längere Zeit ausgeborgt (geleast) und bezahlt dafür eine Art Miete.

Vertragsoptionen vom Leasingvertrag

- Die Kaufoption
Mit der Kaufoption hat der Leasingnehmer (Mieter) die Möglichkeit seinen Leasinggüter, nach Ende der Laufzeit des Leasingvertrages, zu erwerben. Der Preis für den Erwerb des Güters wird bereits im Leasingvertrag festgelegt. Bei Leasingverträgen, die solch eine Kaufoption nicht beinhalten, können auf Anfrage (bei der Leasinggesellschaft), die Leasinggüter trotzdem erstanden werden.

-Die Verlängerungsmöglichkeit
Durch die Verlängerungsmöglichkeit hat der Leasingnehmer (Mieter) die Möglichkeit, nach Ablauf der Vertragslaufzeit, selbst zu entscheiden, ob er den Leasingvertrag verlängern möchte oder nicht.

-Das Kündigungsrecht
Durch das Kündigungsrecht hat der Leasingnehmer (Mieter) die Möglichkeit, seine Leasingvertrag selbst zu Kündigen. Der Kündigungszeitraum hat eine bestimmte Mindestelaufzeit welche im Leasingvertrag festgehalten wird,