Leasingvertrag
Vertragsoptionen vom Leasingvertrag - Die Kaufoption Mit der Kaufoption hat der Leasingnehmer (Mieter) die Möglichkeit seinen Leasinggüter, nach Ende der Laufzeit des Leasingvertrages, zu erwerben. Der Preis für den Erwerb des Güters wird bereits im Leasingvertrag festgelegt. Bei Leasingverträgen, die solch eine Kaufoption nicht beinhalten, können auf Anfrage (bei der Leasinggesellschaft), die Leasinggüter trotzdem erstanden werden. - Die Verlängerungsmöglichkeit Durch die Verlängerungsmöglichkeit hat der Leasingnehmer (Mieter) die Möglichkeit, nach Ablauf der Vertragslaufzeit, selbst zu entscheiden, ob er den Leasingvertrag verlängern möchte oder nicht. -Das Kündigungsrecht Durch das Kündigungsrecht hat der Leasingnehmer (Mieter) die Möglichkeit, seine Leasingvertrag selbst zu Kündigen. Der Kündigungszeitraum hat eine bestimmte Mindestelaufzeit welche im Leasingvertrag festgehalten wird.
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