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Leerkauf
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Als Leerkauf wird der Verkauf von Wertpapieren, die die Verkäufer nicht besitzen, sondern nur geliehen haben, bezeichnet.
Weitere Bezeichnungen dafür sind Blankoverkauf, Short – Verkauf und Verkauf à découvert. Die Verkäufer hoffen auf einen fallenden Kurs, damit sie die Aktien und andere Waren bis zum Zeitpunkt der Erfüllung zu einem kaufen und dadurch einen besseren Gewinn erreichen können. In Deutschland beträgt die Erfüllungsfrist für Geschäfte am Kassamarkt 2 Tage. Wenn Unternehmen diese Frist bei Leerverkäufen nicht einhalten können, können sie diese Verkäufe nur durch Wertpapierleihen durchführen. Bis zum Ende der Laufzeit des Pensionsgeschäftes oder der Frist für Wertpapierleihen kaufen sie diese Papiere zurück, um sie den Pensionsgebern oder Verleihern zurückzugeben. Die Wertpapierleihe wird von der jeweils zuständigen Bank diskret getätigt.

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