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Unternehmen, die an der Börse handeln und deren Gewerbebetrieb einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb verlangt, nennt man auch Marktteilnehmer. Dies können unter anderem Banken, Finanzdienstleister und andere Finanzunternehmen sein. Personen, die zum Handel zugelassen werden, unterteilt man in Börsenhändler und Skontroführer. Mitglieder der Börsengeschäftsführung können am Börsenhandel teilnehmen. 4 Kriterien sind für die Zulassung besonders wichtig. Erstens müssen die Geschäftsinhaber oder die für das Geschäft und die Vertretung befugten Personen vertrauenswürdig sein und eine dieser Personen muss die berufliche Qualifikation mitbringen. Zweitens müssen die Mitarbeiter des Unternehmens für den Handel zuverlässig und beruflich dafür qualifiziert sein. Drittens benötigt das Unternehmen eine genügende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Viertens müssen alle Voraussetzungen für die Teilnahme am Handel und der richtigen Geschäftsabwicklung rechtlich und technisch erfüllt werden. Alle Kriterien für die Zulassung werden in § 16 Börsengesetz oder in der Börsenordnung festgelegt. Mehr als 284 Unternehmen sind an der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) registriert. |
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