Namensaktien sind Wertpapiere, die auf den Namen des Aktienbesitzers lautet und der in das Aktienbuch des Unternehmens eingetragen wird. Der Aktienbesitzer kann eine natürliche Person, aber auch eine juristische Person sein. Sie können nur durch eine schriftliche Übertragungserklärung auf der Rückseite (das Indossament) an andere Personen übertragen werden. Durch das Eintragen des neuen Aktienbesitzers in das Aktienbuch eines Unternehmens schränkt man die Austauschbarkeit der Aktie stark ein. Durch ein sogenanntes Blanko Indossament kann man diesen Nachteil jedoch ausgleichen. Für die Übertragung von Namensaktien können in der Satzung einer Gesellschaft bestimmte Regelungen festgesetzt sein. Eine besondere Form von Namensaktien sind sogenannte vinkulierte Namensaktien. Der Gegenteil zu Namensaktien sind die Inhaberaktien. |
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