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Mit einer Option hat ein Teilnehmer an der Terminbörse das Recht, Aktien mit einem Basispreis in einer bestimmten Zeit oder in einem bestimmten Augenblick zu kaufen (Kaufoption) oder zu verkaufen (Verkaufoption). Optionen gehören als selbstständiges Finanzwerkzeug zu den Termingeschäften. Der Verkäufer bekommt für das Ausübungsrecht vom Käufer der Option eine sogenannte Optionsprämie. Der Verkäufer bereitet dafür den Basiswert gegen das Bezahlen des Basispreises vor oder er übernimmt diese Aufgabe sogar. Wenn der Inhaber der Option das Ausübungsrecht nicht nutzt, verfällt es nach Laufzeit - Ende und die Option verfällt. Dieses Geschäft nennt man auch bedingtes Termingeschäft, weil der Optionskäufer selbst entscheidet, ob er das Ausübungsrecht nutzt oder nicht.

 



 

 


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