Pfandbrief
Der Pfandbrief wird von der sogenannten Pfandbriefbank ausgestellt und ist eine Schuldverschreibung.
Pfandbriefe besitzen eine Deckungsmasse und gelten daher als ein außerordentlich sicheres Anlagemittel. Dabei wird von einem Treuhänder geprüft, ob die in Umlauf gebrachten Pfandbriefe in jedem Moment in der gleichen Höhe durch Darlehen, die grundpfandrechtlich abgesichert sind, mit einem gleichen Zinssatz behaftet sind. Die Deckungsmasse sind bei öffentlichen Pfandbriefen Darlehensforderungen der Pfandbriefbanken gegenüber dem Staat, bei Hypothekenpfandbriefen gesichert mit Rechten vom Grundpfand und bei Schiffspfandbriefen mit Schiffshypotheken.
Die Laufzeit von Pfandbriefen beträgt meistens über 25 Jahre und vor Ablauf dieser Frist kann auch nicht gekündigt werden. Der Begriff „Pfandbrief“ wird vom Gesetz geschützt und seit 19.7.2005 wird die Emission durch das Pfandbriefgesetz (PfandBG) von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) festgelegt.
