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Als Provision wird die Gebühr, die Banken für die Durchführung von Wertpapieraufträgen (Ordnerübermittlung, Ordnerbearbeitung, Ordnerabwicklung und Dienststellenbereithaltung an der Präsenzbörse) bekommen, bezeichnet. Provisionen gibt es üblicherweise als Bankprovisionen. Sie werden von Banken für erbrachte oder noch zu erledigende Tätigkeiten bei Kreditgeschäften, Zahlungsverkehr, An - bzw. Verkauf, Verwahrung und Verwaltung von Effekten (Aktien, Schuldverschreibungen, Pfandbriefe, Anleihen), aber auch bei Emissionsgeschäften, Vermögensberatung und Vermögensverwaltung verlangt. Bei Aktien und Optionsscheinen ist die Provision etwa 1% vom Wert des Gesamtkurses und bei Anleihen ungefähr 0,5% vom Nennwert oder Kurswert, abhängig davon welcher Wert höher steht. Banken und deren Kunden legen den Prozentsatz selbst fest, wobei die Banken verschiedene Mindestprovisionen verlangen. Am amtlichen und geregelten Markt berücksichtigt man die Provision auf der Wertpapierrechnung, im freien Verkehr beim Aktienkauf als Kurszuschlag und beim Aktienverkauf als Kursabschlag.
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