Quellensteuer
Grunsätzlich bezeichnet der Begriff Quellensteuer eine Steuer, die direkt an der Quelle, an welcher die sie veranlassende Zahlung anfällt, erhoben wird. Nach dieser Definition fällt auch die Lohnsteuer unter diesen Begriff.
Im Sprachgebrauch wird als Quellensteuer überwiegend die zukünftig direkt bei Geldinstituten erhobene 25%- ige Abgeltungsteuer bezeichnet, welcher Einkünfte aus Kapitalvermögen nach Ausschöpfen des Sparerfreibetrags ab dem Jahr 2009 unterliegen.
