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Der Restwertvertrag kommt in der Regel bei der Finanzierung von Fahrzeugen zum Einsatz. Üblicherweise ist der Restwertvertrag Bestandteil eines Leasingvertrages. Hierbei wird der voraussichtliche Restwert des Fahrzeuges im Vertrag festgelegt, an dem sich auch die Berechnung der monatlichen Raten orientiert. Hier wird auch vereinbart, ob der Leasingnehmer berechtigt ist, das Fahrzeug vor Vertragsende zu verkaufen. In diesem Fall müsste er den Restwert ausbezahlen. Beim Ende der Vertragslaufzeit wird der tatsächliche und der errechnete Restwert verglichen.
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