|
Für bestimmte Beschlüsse in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft müssen diese von einem bestimmten prozentuellen Anteil der Aktionäre abgesegnet werden. Für die unterschiedlichen Beschlüsse gibt es Mindestquoten, die erreicht werden müssen. Ansonsten haben die restlichen Aktionäre, die gegen den Beschluss gestimmt haben, aber sich eigentlich in der Minderheit befinden, die Möglichkeit, den Beschluss zu sperren und damit zu verhindern. Diese Situation wird Sperrminorität genannt. Die Prozentsätze dieser Minoritäten sind im Aktiengesetz für wichtige Beschlüsse wie die Unternehmensliquidation festgelegt.
|