Termingeschaeft
Ein Termingeschäft wird auch Zeitgeschäft genannt und es gibt zwei verschiedene Arten davon. Zum einen gibt es das börsengehandelte unbedingte und zum anderen das außerbörsliche unbedingte Termingeschäft.
Das Termingeschäft muss vom Käufer wie auch von Verkäufer unbedingt erfüllt werden. Erst wenn das Geschäft erfüllt wurde, kommt es zu einer Lieferung. Bei einem Vertragsabschluss fließt bei gleichen Rechten und Pflichten keine Prämie.
