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Mit der Tickgröße wird die Ordnungsgröße für die Preissprünge benannt, die für stücknotierte Wertpapiere zutreffen können. Es wird also die kleinstmögliche Größe für einen Preissprung angegeben. In den meisten Fällen werden die Preissprünge mit ? 0,01 verzeichnet. Bei Aktien mit einem Wert unter ? 0,25 oder gleich ? 0,25 können die Preissprünge in der Größenordnung von ? 0,001 verlaufen. Bei Renten liegt die Größe unterschiedlich zwischen ? 0,001 und ? 0,01.
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