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Unter einem Tilgungsträger versteht man eine Sparform, in die investiert wird, um mit dem durch die Verzinsung erhöhte Kapital nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit einen Kredit zu tilgen. Hierbei handelt es sich generell um endfällige Kredite bei denen während der Laufzeit die Zinsen, aber nicht die Kapitaltilgung gezahlt werden. Die Tilgung erfolgt erst bei Vertragsende durch die Erlöse, die aus dem Tilgungsträger erzielt werden konnten. Als Tilgungsträger werden üblicherweise Investmentfonds, Lebensversicherungen, Aktien oder andere Sparprodukte herangezogen.
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