Verrechnungsscheck
|
Dabei ist der Verrechnungsscheck ein Formular, auf welchem quer auf der Vorderseite zwingend der Vermerk "Nur zur Verrechnung" dotiert werden muss. Hier sollten Sie für den Fall wissen, dass bei den Banken entsprechende Vordrucke erhältlich sind. Ebenso kann aber auch der gleichbedeutende Hinweis "Nur zur Gutschrift" verwendet werden, oder man setzt diesen Vermerk handschriftlich; wichtig ist nur, zu beachten, dass die Kennzeichnung anhand von zwei parallelen Strichen definitiv nicht ausreicht. Die geltende gesetzliche Grundlage eines Verrechnungsschecks basiert auf dem deutschen Scheckgesetz und dient somit auch als Basis für alle Schecks, irrelevant, welcher Art. Ziehen Sie es in Erwägung, einen Verrechnungsscheck bei Ihrem Institut abzugeben, so sollten Sie unbedingt beachten, dass dieser Scheck folgende Bestandteile enthalten muss, damit er nicht als nichtig anerkannt wird: Die Bezeichnung als "Scheck" muss im Text der Urkunde stehen, ebenso wie die zwingende Anweisung an die Bank, eine bestimmte Geldsumme an den Empfänger zu zahlen. Der Zahlungsort darf auch in keinem Falle fehlen und das bezogene Bankinstitut muss zudem auf dem Verrechnungsscheck vermerkt worden sein. Ort und Tag der Ausstellung sowie die Unterschrift des Ausstellers sind ebenfalls wichtige Dinge, welche nicht fehlen dürfen. Da ein Verrechnungsscheck in den meisten Fällen über ein bestimmtes Girokonto eingezogen wird, ist es möglich, den Zahlungsweg des so genannten Scheckinkassos nachzuverfolgen . Da somit die Feststellung des Scheckeinlösers erleichtert wird, beugt diese Art von Scheck jeglichen Missbrauch vor. Eine Garantie zur Einlösung gibt es aber dennoch nicht; sollte der Verrechnungsscheck zum Beispiel gefälscht oder das Konto des Ausstellers nicht gedeckt sein, steht der Besitzer des Schecks auf Deutsch gesagt mit leeren Händen da.
|




























