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Verzugszinsen können dann verrechnet werden, wenn ein Schuldner dem Gläubiger eine Zahlung innerhalb einer gesetzten Zahlungsfrist nicht leistet und verabsäumt zu zahlen. Die In diesem Fall wird der Gläubiger den Schuldner mahnen und ist auch berechtigt Verzugszinsen für den offenen Betrag zu verrechnen, die für die Zeit berechnet werden, in der der Schuldner die Zahlung nicht leistet. Für den Prozentsatz, der hier für die Berechnung der Verzugszinsen verrechnet werden kann, gibt es je nach Situation bestimmte Richtlinien. In der Regel liegt dieser zwischen 5 und 8 %.
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