Die vinkulierte Namensaktie ist eine besondere Form der Namensaktien. Hierbei gelten noch strengere Regeln für die Erfassung der Aktionäre und den Verkauf der Aktien. Denn, um die vinkulierten Namensaktien verkaufen zu können, bedarf es der Zustimmung des Emittenten. Somit können bestimmte Interessensgruppen, die als Aktionäre nicht gewünscht werden, vom Besitz der Aktien und damit auch von der Inanspruchnahme der damit verbundenen Rechte ausgeschlossen werden. Somit können etwa Konkurrenten vom Besitz der Aktien ausgeschlossen werden.
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