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Mit dem Wort Vorzugsaktie wird die Eigenschaft einer Aktie bezeichnet, die keine Stimmrechte beinhaltet. Die Stammaktie ist das Gegenteil einer Vorzugsaktie. Diese hat Stimmrechte und muss daher bei Dividenden nicht bevorzugt behandelt werden. Eine Aktiengesellschaft (AG) kann Stammaktien und Vorzugsaktien ausgeben, aber deren Anteil am Grundkapital darf nicht höher sein als der von Stammaktien. Im Aktienhandel werden Vorzugsaktien mit Vorzüge abgekürzt. Vorzugsaktionäre haben Sonderrechte wie eine höhere Dividende (Vorzugsdividende), die in der Vorschrift der jeweiligen AG festgelegt sind. Zusätzlich gibt es Maßnahmen, die die Nachzahlung von entfallenen Dividenden betreffen (kumulierte Vorzugsaktien). Wenn Vorzugsdividenden unvollständig oder gar nicht gezahlt, bekommen Vorzugsaktionäre ein vorübergehendes Stimmrecht, bis die fehlenden Beträge ausbezahlt wurden. |
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