Vorzugsaktie
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Im Aktienhandel werden Vorzugsaktien mit Vorzüge abgekürzt. Vorzugsaktionäre haben Sonderrechte wie eine höhere Dividende (Vorzugsdividende), die in der Vorschrift der jeweiligen AG festgelegt sind. Zusätzlich gibt es Maßnahmen, die die Nachzahlung von entfallenen Dividenden betreffen (kumulierte Vorzugsaktien). Wenn Vorzugsdividenden unvollständig oder gar nicht gezahlt, bekommen Vorzugsaktionäre ein vorübergehendes Stimmrecht, bis die fehlenden Beträge ausbezahlt wurden.
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