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Die Abkürzung WPDLRL steht für die Wertpapierdienstleistungsrichtinie und eine multilaterale Vereinbarung zwischen verschiedenen Wertpapierbörsen auf europäischer Ebene. Die WPDLRL erlaubt es Wertpapierunternehmen, die in einem Mitgliedsland des Europäischen Wirtschaftsraumes gemeldet sind, auch in einem anderen Mitgliedsland tätig zu werden und dort ihre Geschäfte aufzunehmen. Dabei wird keine besondere Bewilligung der Bankenbehörde benötigt, da in der WPDLRL festgelegt ist, dass die Durchführung der Aufsicht der Wertpapierfirmen durch das Aufsichtsorgan eines anderen Landes des EWR anerkannt wird.
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