Kapitalertragssteuer auf Guthabenzinsen (Zinsabschlagsteuer) Zinsabschlagsteuer ist kein offizieller vom Gesetzgeber definierter, sondern ein umgangssprachlich gebräuchlicher, von den Kreditinstituten und den Medien eingeführter Begriff. Gemeint ist die Kapitalertragssteuer, die ausschließlich auf Kapitalerträge aus Guthabenzinsen erhoben wird. Dazu gehören die Guthabenzinsen, die Girokonten, Sparbücher, Sparbriefe, Termingeldanlagen erbringen. Die Zinsabschlagsteuer ist eine Quellensteuer, deren aktuelle Höhe 30% zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlags (Brutto 31,65%.) beträgt. Sie wird ab 2009 durch die Abgeltungssteuer, deren Höhe 25% zuzüglich 5,5% (Brutto 26,38%) Solidaritätszuschlags beträgt, abgelöst. |
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