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Die Zinsgleitklausel wird üblicherweise in Kreditverträgen vereinbart. Diese Klausel erlaubt eine Anpassung des Zinssatzes für den Kredit an eine im Kreditvertrag festgelegte Größe. Hierbei kommen in der Regel relevante Indizes wie der EURIBOR oder die Sekundärmarktrendite in Frage. Durch die Zinsgleitklausel können die Zinsen erhöht werden, wenn sich auch die Beobachtungsgröße ändert, aber auch sinken, wenn dies bei der relevanten Größe eintritt. Die Anpassung der Zinsen erfolgt in diesem Fall automatisch. Der Zinssatz muss aber nicht genau dem Beobachtungsindizes entsprechen.
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