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Wenn nicht anderes vereinbart, sind Zinssätze für Kredite üblicherweise Veränderungen während der Laufzeit unterworfen. Der Kreditnehmer ist selbstverständlich bestrebt, die Zinsen so gering wie möglich zu halten und keine großen Erhöhungen in Kauf zu nehmen. Durch die Vereinbarung eines Zinscap kann eine Obergrenze für die Höhe des Zinssatzes festgelegt werden. Der Kreditgeber verlangt für diese Absicherung der Zinsen jedoch eine Zinssicherungsgebühr. Die Zinssicherungsgebühr orientiert sich an der Kredithöhe und wird mit einem Prozentsatz von diesem berechnet.
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